... Frau F. zeigte stets großes Engagement für Arbeitnehmerinteressen auch außerhalb des Unternehmens ...
positive Deutung?
falsch!
Bei Frau F. fehlte das Engagement innerhalb der Firma. Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit und des Unternehmen sind Privatsache und gehören damit nicht in ein Arbeitszeugnis. Ganz deutlich hingegen ist ein Hinweis auf gewerkschaftliche Arbeit oder die Tätigkeit im Betriebsrat zu erkennen. Im schlechtesten Fall wird Frau F. hiermit die Teilnahme an mindestens einem Arbeitsstreik bescheinigt.